Um die Frage nach dem allgemeinen Wissensstand zu beantworten, kann es hilfreich sein, sich vor Augen zu führen, welche Irrtümer beim Thema „Sozialversicherung für Solo-Selbstständige“ im Raum stehen. Einige Irrtümer lassen sich direkt überprüfen. Im folgenden finden sich einige häufige Irrtümer, die beim Klicken aufgeklärt werden.
„Selbstständige müssen keine Sozialversicherung zahlen“
Seit dem 1. Januar 2009 muss jede*r mit Wohnsitz in Deutschland entweder eine gesetzliche oder eine private Kranken- und Pflegeversicherung haben. Einige Selbstständige sind zudem rentenversicherungspflichtig.
„Bei Selbstständigen kümmert sich der bzw. die Auftraggeber*in um die Anmeldung bei der Sozialversicherung“
Selbstständige müssen in Eigenverantwortung die Anmeldung in den jeweiligen Zweigen der Sozialversicherung selbstständig vornehmen.
„Als Selbstständige*r muss ich nicht in die Rentenversicherung einzahlen.“
Grundsätzlich gibt es (noch) keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Sie müssen sich eigenverantwortlich um die Absicherung für das Alter kümmern! ABER: Für einige selbstständige Berufe besteht eine Rentenversicherungspflicht. Genaueres findet sich beim Themenkomplex „Rentenversicherung“.
„Die Sozialversicherungsbeiträge sind bei Selbstständigen und abhängig Beschäftigten gleich.“
ABER: Während sich abhängig Beschäftigte ihre Beiträge mit dem bzw. der Arbeitgeber*in teilen, zahlen Selbstständige 100% (Ausnahme Künstler*innen und Publizist*innen). Sonderheiten gibt es zudem bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

