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Um die Frage nach dem allgemeinen Wissensstand zu beantworten, kann es hilfreich sein, sich vor Augen zu führen, welche Irrtümer beim Thema „Sozialversicherung für Solo-Selbstständige“ im Raum stehen. Einige Irrtümer lassen sich direkt überprüfen. Im folgenden finden sich einige häufige Irrtümer, die beim Klicken aufgeklärt werden.

„Selbstständige müssen keine Sozialversicherung zahlen“ ​

Seit dem 1. Januar 2009 muss jede*r mit Wohnsitz in Deutschland entweder eine gesetzliche oder eine private Kranken- und Pflegeversicherung haben. Einige Selbstständige sind zudem rentenversicherungspflichtig.

„Bei Selbstständigen kümmert sich der bzw. die Auftraggeber*in um die Anmeldung bei der Sozialversicherung“ ​

Selbstständige müssen in Eigenverantwortung die Anmeldung in den jeweiligen Zweigen der Sozialversicherung selbstständig vornehmen.

„Als Selbstständige*r muss ich nicht in die Rentenversicherung einzahlen.“ ​

Grundsätzlich gibt es (noch) keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Sie müssen sich eigenverantwortlich um die Absicherung für das Alter kümmern! ABER: Für einige selbstständige Berufe besteht eine Rentenversicherungspflicht. Genaueres findet sich beim Themenkomplex „Rentenversicherung“.

„Die Sozialversicherungsbeiträge sind bei Selbstständigen und abhängig Beschäftigten gleich.“ ​

ABER: Während sich abhängig Beschäftigte ihre Beiträge mit dem bzw. der Arbeitgeber*in teilen, zahlen Selbstständige 100% (Ausnahme Künstler*innen und Publizist*innen). Sonderheiten gibt es zudem bei der gesetzlichen Krankenversicherung.