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Fest-Freie bei MCS Sachsen/MMG ​

Tarifverträge können auch Regelungen für Freie enthalten, wie das Beispiel von Media Communication Systems GmbH (MCS) Sachsen, einem Enkel-Unternehmen des öffentlich-rechtlichen Mitteldeutschen Rundfunks (mdr) zeigt: Im Oktober 2022 wurde bei MCS der erste „Tarifvertrag über die Vergütung für arbeitnehmerähnliche Personen“ abgeschlossen. Vorangegangen war ein rund dreijähriger Organisationsprozess, in dem viele der so genannten Fest-Freien Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden. Ein erster Warnstreik fand im Dezember 2021 statt. Die Tarifverhandlungen begannen im März 2022, ein achttägiger Streik im Herbst 2022 folgte, mit dem die Aktiven ihre Forderungen unterstrichen. Nach drei Verhandlungsrunden war eine Einigung erzielt: Die fest-freien Mitarbeiter*innen bei MCS bekommen vier Prozent Honorarerhöhung, den Arbeitgeberanteil zur Pensionskasse Rundfunk sowie eine Coronaprämie von 750 Euro. Die Honoraranhebung ist nicht sensationell – aber jetzt gibt es klare Regelungen und einen Rahmen für alle, auf dessen Grundlage man weitere Verbesserungen angehen kann. Nun arbeiten die Aktiven gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an einer Regelung für alle vier MDR-Enkelunternehmen der Dreiländer-Rundfunkanstalt, die mit Jahresbeginn 2023 unter einem Dach vereint werden sollen.

Esslinger Zeitung: Freie streikten für Verbesserungen ​

Es war ein in dieser Form einmaliger Vorgang: 19 freie Journalist*innen der Esslinger Zeitung traten im Sommer 2018 zwei Wochen in den Ausstand, um nach Jahren der Stagnation bessere Honorare durchzusetzen – mit Erfolg! Diese Freien schrieben zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte der Artikel für das Blatt. Allein dies war ein schlagkräftiges Argument, denn ohne sie konnte die Regionalzeitung ihre Seiten nicht füllen. Unterstützung bekamen sie von der Leserschaft, die sie durch öffentliche Aktionen auf ihre Situation aufmerksam gemacht hatten. In der Folge des Streiks wurden die Zeilenhonorare neu verhandelt und nach oben gesetzt. Richtwert waren die seit 1. März 2017 geltenden Vergütungsregeln, eine gesetzliche Regelung, die jenseits von Tarifverträgen von den Gewerkschaften ausgehandelt wurde. Diese Regelungen versprechen zwar keine Spitzenverdienste, sind aber für freie Journalist*innen vor allem im ländlichen Raum eine lang ersehnte Untergrenze. Die Ausstrahlung dieses Streikerfolgs reicht weiter über die regionalen Grenzen hinweg – freie Mitarbeiter*innen bei Tageszeitungen genießen seitdem deutlich mehr Respekt.

Berliner VHS-Dozent*innenvertretung ​

Die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung ist eine selbstorganisierte Institution, die ehrenamtlich und mit gewerkschaftlicher Unterstützung arbeitet. Spätestens seit ihrem Erfolg, den sie nach jahrelangen Aktionen 2018 mit dem Abschluss von klaren Rahmenvereinbarungen feiern konnte, wird die Initiative als Gesprächspartnerin von der Politik und der Verwaltung akzeptiert. Die Kernforderungen bleiben die bessere soziale Absicherung sowie höhere Honorare für VHS-Lehrkräfte – ganz gleich, ob fest angestellt oder selbstständig tätig. Für die arbeitnehmerähnlichen VHS-Dozent*innen bleibt ein Tarifvertrag das Ziel. Denn die Prekarität bleibt trotz regelmäßiger Honorarerhöhungen, Zuschlägen zu den Sozialversicherungen und Ausfallzahlungen im Krankheitsfall: Es gelten immer nur Kurzverträge, mit denen Betroffene jederzeit ohne Arbeit und Einkommen dastehen können.

Freie im rbb (Radio Berlin-Brandenburg) ​

Gut organisiert sind die freien Mitarbeiter*innen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Berlin und Brandenburg (rbb): Sie fordern die Gleichstellung zu den Festangestellten beim Sender und Bestandsschutz – aber immer im solidarischen Miteinander. Unter dem Hashtag #wirsindnichtda streikten rund 360 Freie an den Ostertagen 2022 und gemeinsam mit den Festangestellten von 20. bis 24. September 2022. Ihre Kernforderungen: Schluss mit den Einsparungen und Kürzungen im Programm, Geld für guten Journalismus statt für teure Prestigebauten, Bestandsschutz für alle Freien, keine weitere Arbeitsverdichtung und natürlich gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit – egal ob fest oder frei. Unterstützt werden sie dabei von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Deutschen Journalistenverband (DJV).

DaF/DaZ Bündnis ​

Das DaF/DaZ-Bündnis ist ein bundesweiter Zusammenschluss vieler Initiativen, die sich für die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte einsetzen, die Deutsch als Fremdsprache bzw. Zweitsprache (insbesondere BAMF-finanzierte Sprach- und Integrationskurse für Migrant*innen und Geflüchtete) unterrichten. Federführend sind die Gewerkschaften Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). In ihrem „Hamburger Appell“ haben sie 2021 ihre Ziele wiederholt formuliert und fordern alle Lehrkräfte auf, sich dem Bündnis anzuschließen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und den Appell zu unterzeichnen. Der Erfolg gibt ihnen Recht: Zum 1. Januar 2023 wird der Mindestlohn in der Weiterbildung erneut kräftig angehoben. Auch für die Honorarkräfte ist der Mindestlohn entscheidend, weil er – wie 2020 vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen – in Honorar umgerechnet wird und als Orientierung für das BAMF-Mindesthonorar dient. Die aktuelle Forderung des Bündnisses sind 43 Euro Stundenhonorar.

Initiative PAY THE ARTIST ​

Bundesweit agierende Künstler*innenverbände und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst haben sich 2016 zur Initiative Ausstellungsvergütung unter dem Motto „Pay The Artist“ zusammengeschlossen. In ihrem Fokus steht die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Künstler*innen. Deshalb verleihen sie der Forderung nach einer angemessenen Vergütung künstlerischer Leistungen auf politischer Ebene gemeinsam Nachdruck. Konkret setzt sich die Initiative für eine verbindliche Festlegung von Ausstellungsvergütungen in Förderrichtlinien des Bundes, der Länder und Kommunen ein, fordert eine explizite Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz sowie die finanzielle Sicherstellung von Ausstellungsvergütungen in öffentlich geführten oder geförderten Kunstorten.

Anne Frank Zentrum Berlin ​

In den Jahren 2018 und 2019 erkämpften freie und feste Mitarbeiter*innen des Anne Frank Zentrums in Berlin gemeinsam bessere Arbeitsbedingungen: Mit der Unterstützung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schlossen sie mit ihrem Arbeitgeber einen Haustarifvertrag für die festen Mitarbeiter*innen und eine Rahmenvereinbarung für die freien Kolleg*innen ab, der u. a. deutlich höhere Honorare und Ausfallhonorare im Krankheitsfall enthält. Der Erfolg ist der Einigkeit der Aktiven zu verdanken, die klar formulierten: Politische Bildungsarbeit bedarf guter Arbeitsbedingungen und angemessener Entlohnung.

Für die gute Sache! Aber zu welchem Preis? ​

Seit 2019 ist die Berliner Kampagne „Für die gute Sache! Aber zu welchem Preis?“ gegen die vorherrschenden prekären Arbeitsbedingungen in der Bildungs- und Beratungsarbeit aktiv. Die Kolleg*innen fordern u. a. einen Branchentarifvertrag – und setzen sich gleichermaßen für feste und freie Mitarbeiter*innen an Berliner Bildungseinrichtungen ein. Für gute Löhne und Honorare, weiterhin verbesserte Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der Interessenvertretungen setzt sich die Initiative unermüdlich mit dem Berliner Senat auseinander, hat u.a. neun Forderungen gestellt, die sich u.a. gegen Sanktionen bei gewerkschaftlichen Aktivitäten oder die Abwälzung der Risiken von Bildungsträgern auf Beschäftigte wenden.

Mehr Beispiele für Good Practice ​

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