Arbeitslosenversicherung
Nur Selbstständige, die zuvor schon arbeitslosenversichert waren, können ein „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ nach §28a SGB III in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung eingehen. Um Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

