Skip to content

Wer sind die (Solo-)Selbstständigen? ​

Eines lässt sich eindeutig sagen, den oder die Solo-Selbstständige gibt es nicht. So vielfältig die Berufe sind, so unterschiedlich sind die Erwerbsbedingungen, die Biographien, die zur Selbstständigkeit führen, und nicht zuletzt das Erleben der Selbstständigkeit.

Ganz grundsätzlich aber lässt sich sagen, dass die Bedeutung der Solo-Selbstständigkeit in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen hat. Selbstständig waren 2018 in Deutschland etwa vier Millionen Menschen, davon 2,2 Millionen solo-selbstständig (Bonin et al. 2020: 9). Während die Zahl der Selbstständigen mit Beschäftigten seit den 1990er Jahren fast konstant ist, hat die quantitative Bedeutung der Solo-Selbstständigen deutlich zugenommen und macht mittlerweile die Mehrheit der Selbstständigen aus. 2016 waren 10 % aller Erwerbstätigen selbstständig, die Mehrheit, etwa 6%, davon solo-selbstständig (Maier/Ivanov 2018: 14). Seither stagniert die Anzahl in etwa auf diesem Niveau. Trotz der Zunahme ist der Anteil der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland im Vergleich zu europäischen Staaten eher niedrig – ihr durchschnittlicher Anteil in der Europäischen Union liegt bei 10% (Schulze Buschoff 2017: 55).

Was steckt hinter der Zunahme von Solo-Selbstständigkeit? ​

Die Gründe für die Bedeutungszunahme von Solo-Selbstständigkeit sind vielfältig. Ganz grundlegend ist sicherlich der Wandel des Arbeitsmarktes insgesamt seit den 1980er Jahren. Seitdem erodiert das sogenannte Normalarbeitsverhältnis, das auf einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung basiert. Zwar war dieses bei genauer Betrachtung immer nur für einen Teil der Erwerbsbevölkerung „Normalität“ (primär für Männer ohne Migrationshintergrund), dennoch war es in der Bundesrepublik lange das dominierende Erwerbsverhältnis. Durch politische Reformen wurde der Arbeitsmarkt flexibilisiert – nicht zuletzt durch die Arbeitsmarktreformen (oder „Hartz-Reformen“) zu Beginn der 2000er Jahre. Die Umstrukturierungen erleichterten es Unternehmen Mitarbeiter*innen nicht mehr anzustellen, sondern Arbeitsaufgaben auszulagern und beispielsweise an freie Mitarbeiter*innen zu vergeben. Im Zuge dessen nahmen atypische Erwerbsformen, wie geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit und eben auch die Solo-Selbstständigkeit zu. Letztere wurde zusätzlich gezielt durch Maßnahmen der Arbeitsagenturen wie der Ich-AG (eigentlich Existenzgründerzuschuss und mittlerweile durch das Förderinstrument Gründungszuschuss ersetzt) gefördert. Damit wurde und wird die (Solo-)Selbstständigkeit explizit als Weg zur Überwindung von Arbeitslosigkeit politisch unterstützt. Auch die Tatsache, dass immer mehr Frauen erwerbstätig wurden und werden erklärt einen Teil des Anstiegs atypischer Beschäftigungsverhältnisse und eben auch der Solo-Selbstständigkeit. Hinzu kommen branchenspezifische Regulierungen und Entwicklungen, die den Anstieg der Solo-Selbstständigkeit begünstigen: So steigt beispielsweise durch den Wegfall der Meisterpflicht in einigen Handwerksberufen die Anzahl der Solo-Selbstständigen in diesen Gewerken an. Der Kunst- und Kreativsektor hat einen besonders starken Wandel durchgemacht, im Zuge dessen unbefristete Beschäftigungsverhältnisse reduziert und stattdessen vermehrt freie Mitarbeiter*innen engagiert wurden (etwa im Journalismus). Andererseits sind viele Berufe in den letzten Jahrzenten überhaupt erst entstanden (etwa im Web-Design) und werden primär freiberuflich ausgeführt. Insgesamt ist der Kunst- und Kreativsektor ein bedeutendes Feld solo-selbstständiger Arbeit (Basten 2017; Manske/Schnell 2018).

In welchen Berufen sind sie aktiv? ​

Der Wandel des Arbeitsmarktes spiegelt sich in den Berufen wider, in denen besonders viele Solo-Selbstständige vertreten sind. So zeigt sich einerseits ein deutlicher Rückgang in Berufen, die zu den klassischen der Selbstständigkeit zählen, wie der Landwirtschaft, dem Handel, Vertreter*innen usw. Andererseits hat die Solo-Selbstständigkeit in künstlerischen, publizistischen, in hauswirtschaftlichen Berufen, in der Lehre und auch etwa in sozialen Berufen zugenommen. In der jüngeren Vergangenheit stieg der Anteil Solo-Selbstständiger zudem unter den Werbefachleuten, unter Reinigungs- und Sicherheitskräften, unter Psycholog*innen, Heilpraktiker*innen, in pflegenden Berufen an (Brenke/Beznoska 2016). Die Vielfalt solo-selbstständiger Erwerbsarbeit wird allein schon anhand dieser (unvollständigen) Aufzählung deutlich. Ersichtlich wird auch, dass zwar nicht ausschließlich, aber doch deutlich der Anteil von Akademiker*innen unter den Solo-Selbstständigen groß ist und zugenommen hat (ebd.). Zudem hat die Teilzeitquote seit den 1990er Jahren unter Solo-Selbstständigen zugenommen – insbesondere in den Berufen, die vornehmlich von Frauen ausgeführt werden (soziale und pflegende Berufe, Körperpflege, Bürokräfte usw.).

Und das Einkommen? Zwischen Spitzenverdienst und Prekarität ​

Die Vielfalt der Solo-Selbstständigkeit zeigt sich sehr deutlich mit Blick auf die Einkommen: Die Spreizung zwischen hohen Einkommen und niedrigen Einkommen ist unter dieser Erwerbsgruppe im Vergleich zu abhängig Beschäftigten und Selbstständigen mit Beschäftigten am höchsten (Maier/Ivanov 2018: 36). Die solo-selbstständige Erwerbsarbeit lässt sich also keineswegs pauschal als prekär bezeichnen, aber etwa ein Drittel zählen zur unteren Einkommenskategorie – und damit deutlich mehr als es bei abhängig Beschäftigten der Fall ist – und das trotz des durchschnittlich höheren Bildungsniveaus (Bögenhold/Fachinger 2012: 281). Insofern ist es wichtig das Augenmerk gerade auf die Gruppe der prekär arbeitenden Solo-Selbstständigen zu lenken (siehe Bührmann/Pongratz 2010). Für die großen Unterschiede in den Einkommen gibt es diverse Gründe. Ein wesentlicher sind die Berufe bzw. die Märkte, auf denen sich Solo-Selbstständige bewegen. IT-Fachkräfte haben weitaus mehr Freiraum in der Honorargestaltung als es beispielsweise Honorarkräfte an öffentlichen Bildungseinrichtungen haben. Bei Weitem nicht alle Solo-Selbstständigen können Preise und Bedingungen ihrer Arbeit selbst bestimmen. Einerseits sind Märkte von unterschiedlichen politischen oder rechtlichen Regulierungen betroffen (etwa kulturpolitischen, berufsständischen, EU-rechtlichen etc.). Andererseits bestimmen in einigen Segmenten die Auftraggebenden stärker die Bedingungen (aktuell viel diskutiert ist etwa plattformvermittelte Arbeit). In Feldern mit hoher Konkurrenz unterliegen Anbieter*innen zudem einem enormen Preisdruck.

Die prekäre Einkommenssituation eines bedeutenden Teils der Solo-Selbstständigen führt häufig zu einer prekären Erwerbs- und Lebenssituation insgesamt. Bedeutend hierfür ist die unzureichende Integration in das Netz der sozialen Sicherung. Während die meisten Arbeitnehmer*innen auch bei geringen Einkommen zumindest abgesichert sind, müssen Solo-Selbstständige diese Absicherung aus ihren Einnahmen bestreiten – und sind diese gering, so folgt daraus in aller Regel eine geringe bis gar keine Absicherung. Es gibt durchaus Bemühungen diese Lücken zu schließen: So wurde 2009 eine Krankenversicherungspflicht eingeführt. Dennoch besteht weiterhin ein großer Bedarf an einer Verbesserung der sozialen Sicherung – etwa bezüglich der Altersvorsorge (Fachinger 2014; Schulze Buschoff 2016). Je nach Beruf ist die Altersvorsorge unterschiedlich geregelt. In wenigen Berufen besteht eine Pflicht zur Altersvorsorge, in verkammerten Berufen ist eine berufsständische Alterssicherung obligatorisch, viele Solo-Selbstständige aber müssen sich selbst und freiwillig absichern. Auch die Arbeitslosenversicherung muss freiwillig abgeschlossen werden und ist auch nur unter eingeschränkten Bedingungen für Solo-Selbstständige zugänglich. Die Folge ist, dass ein großer Teil Solo-Selbstständiger nicht oder unzureichend für das Alter aber auch für Phasen der Auftragslosigkeit geschützt sind. Problematisch bleibt, dass die meisten Solo-Selbstständigen die Kosten für die soziale Absicherung gänzlich alleine tragen müssen – Auftraggebende müssen sich an den Kosten nicht beteiligen. Lediglich die Künstlersozialkasse stellt hier eine Ausnahme dar. Allerdings bleibt das Problem: Wenn aufgrund geringer Honorare geringe Beiträge einbezahlt werden, sind die Perspektiven für den Ruhestand äußerst prekär.