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Die Pflegeversicherung ​

Die Pflegeversicherung ist – wie die Krankenversicherung – eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland wohnhaften Menschen. Und auch hier gibt es die gesetzliche, die „soziale Pflegeversicherung“, die alle gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Privat Krankenversicherte müssen eine “private Pflegeversicherung“ abschließen.

Die soziale Pflegeversicherung ​

Für die soziale Pflegeversicherung gelten dieselben Bestimmungen und Bemessungsgrenzen wie für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Grundbeitrag beträgt seit dem 1.7.2023 insgesamt 3,4% vom zu versteuernden Einkommen. Versicherte, die keine Kinder haben, müssen ab ihrem 23. Geburtstag zusätzlich 0,60% vom maßgeblichen Einkommen zahlen. Entlastet werden Eltern von Kindern unter 25 Jahren. Für das erste Kind sparen sie den Kinderlosen-Zuschlag von 0,60%. Ab dem zweiten und bis maximal zum fünften Kind gibt es jeweils einen weiteren Abschlag von 0,25 %. Der Beitrag schließt ohne Zuzahlung die Versicherung alle Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen ein.

Die private Pflegeversicherung ​

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben; die Beiträge sind einkommensunabhängig und steigen mit dem Eintrittsalter. Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung sind Kinder (nicht aber Ehepartner*innen) ohne eigenes Einkommen hier kostenfrei mitversichert. Nach den ersten fünf Versicherungsjahren, in denen auch Risikozuschläge erhoben werden dürfen, darf der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigen.