Interessenvertretung
"Interessenvertretung bedeutet, dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen und ihre Verbände politische Entscheidungen über Regelungen oder die Verteilung von Ressourcen zu ihren Gunsten beeinflussen wollen"
"Interessenvertretung bedeutet, dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen und ihre Verbände politische Entscheidungen über Regelungen oder die Verteilung von Ressourcen zu ihren Gunsten beeinflussen wollen"
Es ist unerheblich, ob die Vertretung von Interessen eigenständig betrieben oder in Auftrag gegeben wird. Eine Interessengruppe, die mit einer Stimme spricht, kann stärker auftreten als einzelne Personen oder gegebenenfalls Einzelgruppen. Auch müssen Interessen in einer Demokratie erst formuliert werden und der Politik zu Gehör gebracht werden. Dies funktioniert im Kollektiv ebenfalls besser.
Eine Interessenvertretung bündelt einzelne Interessen der Mitglieder und übersetzt diese in konkrete Forderungen, die dann mit adäquaten Mitteln durchgesetzt werden. Interessenvertretungen treten in die Öffentlichkeit und versuchen, Parteien, Parlamente und die Regierung auf allen politischen Ebenen zu beeinflussen.
Zudem übernehmen Interessengruppen in der Demokratie eine wichtige Vermittlerfunktion, denn Politiker*innen besitzen nicht ausreichend Fachwissen, um Entscheidungen ohne Beratung treffen zu können. Interessenvertreter*innen werden beispielsweise als Expert*innen in Ausschüsse geladen. Die Arbeit von Interessenverbänden wird als Lobbying bezeichnet.
Die Gründung von Interessenvertretungen ist durch das Grundgesetz gewährleistet.
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. […] Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“
Interessengemeinschaften existieren in allen gesellschaftlichen Bereichen. So sind Unternehmensverbände, Verbände von Selbstständigen oder Gewerkschaften im Bereich der Wirtschaft und der Arbeit angesiedelt. Vereinigungen wie die Arbeiterwohlfahrt oder die Caritas sind im sozialen Bereich tätig. Vereinigungen in den Bereichen Kunst und Kultur sind beispielsweise der PEN-Club oder der Verband der Historiker Deutschlands. Vereinigungen im gesellschaftspolitischen Bereich sind beispielsweise Amnesty International oder PETA.
Unterschieden werden berufliche und politische Interessenvertretungen.
Solo-Selbstständige sind in beruflichen Interessenvertretungen, wie beispielsweise in Wirtschafts- und Berufsverbänden, Verbänden und Initiativen für Solo-Selbstständige, Gewerkschaften sowie Kammern des Gewerbes und der Freien Berufe organisiert.
Branchen- und Berufsverbände vertreten und fördern die Belange eines bestimmten Berufsstandes oder einer Branche. Darüber hinaus bieten sie vielfältige Angebote für ihre Mitglieder an, beispielsweise Beratung oder Mentoring. Eine Mitgliedschaft ist freiwillig und kostet meist Geld. Solo-Selbstständige, die in handwerklichen oder gewerblichen Berufen tätig sind, sind zu einer Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer verpflichtet. Diese erfüllt Aufgaben der Interessenvertretung hinsichtlich des jeweiligen Berufsstandes. Im Gegensatz zu Verbänden sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts und erfüllen bestimmte vom Staat vorgegebene Aufgaben. Sie kümmern sich um Berufszulassungen und nehmen Einfluss auf Prüfungsregularien.
In berufs- und branchenbezogenen Verbänden sowie Kammern bilden Solo-Selbstständige eine mehr oder weniger große Minderheit.

Gewerkschaften vertreten vor allem die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Interessen der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer*innen. Gewerkschaften sind durch das Grundgesetz durch die Koalitionsfreiheit in ihrem Bestand und ihrer Betätigung besonders geschützt. Hierunter fällt auch die Tarifautonomie. Die Tarifparteien verhandeln Arbeitsbedingungen ohne den Eingriff des Staates oder Dritter.
Über die vergangenen Jahrzehnte öffneten sich Gewerkschaften auch für Solo-Selbstständige. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, IG Metall, IG Bau sowie die GEW setzen sich für ihre Interessen ein. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) organisiert ehemalig selbstständige Rider*innen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di setzt sich bereits seit ihrer Gründung für Solo-Selbstständige ein. Sie übernahm die Interessenvertretung für viele Solo-Selbstständigen von der IG Medien, die bei Gründung in ver.di aufging und seit den 1970er Jahren Solo-Selbstständige vertrat. Ver.di spricht sich für eine bessere soziale Absicherung der Solo-Selbstständigen aus und erreichte unter anderem, dass die Krankenkassenbeiträge angepasst wurden.
Politische Interessenvertretungen nehmen sich eines gesellschaftspolitischen Themas oder Themenfeldes an und versuchen diesbezüglich Änderungen herbeizuführen. Sie arbeiten nicht berufs- oder branchenspezifisch. Hierunter fallen beispielsweise Initiativen, die sich bestimmten gesellschaftlichen Thematiken, wie beispielsweise Vereinbarkeit von Solo-Selbstständigkeit und Elternschaft oder Mutterschutz, angenommen haben und somit branchen- und berufsunabhängig für alle Solo-Selbstständige offen sind.

Gewerkschaften nehmen eine Sonderrolle ein – sie sind nicht nur berufliche, sondern auch politische Interessenvertretungen, da sie sich ebenso gesellschaftspolitischen Themen annehmen und diese in und gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber dem Staat vertreten. Dies können allgemeine Forderungen zur Rente oder dem Mindestlohn sein, genauso wie Forderungen zur Stärkung der Demokratie und der Bekämpfung von Rechtsextremismus.
Alle wichtigen Infos findet ihr zusammengefasst in unserem Wiki-Beitrag „Interessen zielgerichtet vertreten!“