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Kranken- und Pflegeversicherung ​

Seit dem Jahr 2009 gilt für alle in Deutschland lebenden Personen die Pflicht krankenversichert zu sein – und zwar in einem der zwei Krankenversicherungssysteme: der gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Versicherung. Der berufliche Status und das Einkommen sind ausschlaggebend, welches der beiden Systeme die persönliche Krankenversicherung ermöglicht.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ​

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Funktioniert nach dem Solidarprinzip, keine Risiko- oder Alterszuschläge.Beiträge richten sich nach individuellen Risiken und versicherten Leistungen.
Nimmt jede*n auf, der bzw. die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.Darf Kund*innen auch ablehnen, zum Beispiel, wenn diese eine Vorerkrankung haben, müssen ihnen aber den Basistarif mit stark eingeschränkten Leistungen anbieten.
Leistungsrahmen ist weitgehend gesetzlich festgelegt – wird unabhängig vom Beitrag angeboten.Leistungsrahmen ist weitgehend individuell wählbar.
Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt.Beiträge steigen mit dem Altersrisiko. Seit dem 21. Dezember 2012 gelten für alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge Unisex-Tarife.
Familienmitglieder mit geringem oder ohne eigenes Einkommen sind mitversichert.Keine kostenfreie Familienversicherung: Jedes Familienmitglied muss eigenen Beitrag zahlen.
Zahlt (bei entsprechendem Tarif) Krankengeld ab der 7. KrankheitswocheFür den Krankheitsfall muss eine gesonderte Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden.
Zahlt (bei entsprechendem Tarif) Mutterschaftsgeld, während des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld ist beitragsfrei.Selbstständige müssen den Mutterschutz über eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung absichern. Der PKV-Beitrag muss weiterhin bezahlt werden.
Zwischen gesetzlichen Krankenkassen kann der bzw. die Versicherte wechselnBei einem Wechsel in eine andere private Versicherung können Alterungsrückstellungen (seit 2009er-Verträgen) mitgenommen werden. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist (unter schwierigen Voraussetzungen) bis zum 55. Lebensjahr möglich.

Fazit: Mehrverdienende zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr ein und erhalten die gleichen Leistungen wie Geringverdienende. Sie finanzieren nach dem Solidarprinzip Geringverdiener*innen und Familien mit. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde so durch Kämpfe der Arbeiter*innenbewegung die soziale Absicherung für alle Mitglieder der gesetzlichen Versicherung durchgesetzt, von der bis heute Menschen in ganz Deutschland profitieren.

Die privaten Versicherungen sind günstiger, wenn man jung, männlich, alleinstehend und gesund ist. Menschen, die häufiger krank werden/chronisch krank sind, Kinder bekommen oder Auftragsausfälle haben und so weniger verdienen, haben häufig damit zu kämpfen, den für sie sehr hohen Beitrag finanzieren zu können. Um auch diesen Menschen den Beitrag zu ermöglichen, gibt es den sogenannten Basistarif. Er ist angelehnt an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen und darf nicht teurer sein als der höchste Betrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch dieser ist mit über 800 € (für das Jahr 2024) für viele Privatversicherte eine Herausforderung. Um die richtige Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu treffen, ist es sinnvoll sich die Unterschiede im Detail im Ratgeber Selbstständige der ver.di anzuschauen.

Wie hoch sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse? ​

Selbstständige zahlen einen Beitrag in Höhe von 14% (ohne Krankengeld ab der 6. Woche) bzw. 14,6% (mit Krankengeld) zu 100% selbst auf alle Einnahmen, die zum Leben zur Verfügung stehen. Also neben dem Betriebsgewinn auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung. Hinzu kommt der kasseneigene Zusatzbeitrag. Eine Übersicht, welche Krankenkasse welchen Zusatzbeitrag erhebt, findet sich unter www.krankenkassen.de.

Wie viel muss mindestens gezahlt werden? ​

Bedauerlicherweise wird bei der Berechnung nicht analog zu abhängig Beschäftigten das reale Bruttoeinkommen gewählt, sondern es wird von einem fiktiven Mindesteinkommen ausgegangen. Dieses Mindesteinkommen liegt im Jahr 2024 bei 1.178,33 €/Monat.

Wie viel muss maximal gezahlt werden? ​

Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt neben dem Mindest- auch ein Maximaleinkommen. Diese sogenannte – jährlich neu berechnete – Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2024 monatlich 5.175 €. Bei dieser Summe ist der Beitrag gedeckelt, weitere Einkommen sind beitragsfrei.