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Was ist Plattformarbeit? ​

Florian A. Schmidt definiert in einer Publikation „Arbeitsmärkte in der Plattformökonomie – Zur Funktionsweise und den Herausforderungen von Crowdwork und Gigwork“ der Friedrich-Ebert-Stiftung folgende Varianten und Kategorien von Dienstleistungs- bzw. Arbeitsplattform:

Ortsunabhängige Dienstleistungen (Cloudwork)

  • Freiberufler-Marktplätze
  • Microtasking (Crowdwork)

Ortsgebundene Dienstleistungen (Gigwork)

  • Gastgewerbe
  • Personenbeförderung und Lieferdienste
  • Haushalts- und persönliche Dienstleistungen

Mapping der Plattformökonomie ​

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat eine interaktive, englische Karte zum Thema #Plattformarbeit in Europa veröffentlicht. Die Karte stellt unter anderem die rechtliche Situation in den verschiedenen Ländern dar und will aufzeigen, wo gehandelt werden kann und müsste. Neben der Karte gibt es unter der Adresse des Projekts unter anderem auch Fact-Sheets für zehn europäische Länder (viele weitere sind angekündigt).

EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit ​

Im Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie, durch den europäische Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten gesetzt werden sollen. Der Richtlinienvorschlag zielt auf folgende Regelungskomplexe:

  • Beschäftigungsstatus: Die EU-Kommission schätzt, dass EU-weit über 28 Millionen Menschen über digitale Arbeitsplattformen tätig sind, von denen 90 Prozent bisher dem Status von Selbstständigen zugeordnet sind, 5,5 Millionen Personen fälschlicherweise. Es soll – allerdings nur für Vertragsverhältnisse, die ab der Implementierung der Richtlinie geschlossen werden – sichergestellt werden, dass Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht.
  • Algorithmisches Management: Plattformtätige sollen Schutz in Bezug auf die Verwendung des algorithmischen Managements erhalten. Die Richtlinie erhöht die Transparenz bei der Nutzung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen, gewährleistet eine Überwachung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch Menschen und sieht das Recht vor, automatisierte Entscheidungen anzufechten. Diese neuen Rechte werden sowohl Arbeitnehmer*innen als auch echten Selbstständigen – unter ausdrücklicher Nennung der Information an und möglichen Vertretung durch Interessenvertretungen – gewährt. Der Richtlinienvorschlag eröffnet die Möglichkeit von Sammelklagen, nicht aber den Weg zum Verbandsklagerecht.
  • Durchsetzung, Transparenz und Rückverfolgbarkeit: Plattformbetreiber müssen die Tätigkeit in dem Land anmelden, in dem sie erbracht wird. Bei Verstößen sollen „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Sanktionen greifen, deren Ausarbeitung nach dem Vorschlag den EU-Mitgliedstaaten aufgetragen wird.