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Wie sind Konflikte zu behandeln? ​

Auch wenn Konflikte zum Zusammenleben dazu gehören – für die Beteiligten sind sie meist unangenehm und belastend. Deshalb, aber auch weil das Potenzial, das in verschiedenen Perspektiven theoretisch auch immer steckt, praktisch mit der zunehmenden Verhärtung der Fronten immer weiter verschütt geht, ist es wichtig, Konflikte zu behandeln.

Versuche der Behandlung von Konflikten, also auf diese einzuwirken bzw. zu intervenieren, können sowohl präventiv als auch kurativ ansetzen (Glasl 2020: 20f.):

  • Bei der präventiven Konfliktbehandlung soll das Entstehen des Konflikts schon im Vorfeld durch bestimmte Maßnahmen ausgeschlossen oder der Schaden, der durch einen Konflikt entstehen kann, begrenzt werden. Gut gestaltete Verträge zwischen Solo-Selbstständige*r und Auftraggeber*in aber auch kollektivrechtliche Regelungen wie Tarifverträge oder Honorarordnungen, die als Rahmen für einzelne Verträge wirken, erfüllen zum Beispiel eine solche Funktion.
  • Die kurative Konfliktbehandlung setzt an, wenn der Streit bereits gegeben ist. Dabei gibt es keine Patentlösung für alle Fälle, sondern verschiedene Verfahren – das passende sollte stets in Abhängigkeit von der konkreten Situation gewählt werden. In der Übersicht sind die wichtigsten institutionalisierten Verfahren zur Beilegung von Konflikten, die zwischen Solo-Selbstständigen und Auftraggeber*innen auftreten können, zusammengestellt und erklärt.

Das passende Verfahren zur Behandlung eines Konflikts muss in Abhängigkeit von dem konkreten Fall und den Bedarfen der beteiligten Parteien ausgewählt werden. Ein wichtiger Hinweis ist die Eskalationsstufe: Das Verhandeln zwischen den Parteien funktioniert auf Stufe 1–3, etwa bei Konflikten rund um die Auftrags- und Preisgestaltung gut. Ist der Konflikt bereits auf Stufe 4–6 eskaliert, ist die Vermittlung erfolgsversprechend. In einer Mediation können beispielsweise Konflikte um die Rollen- und Aufgabenverteilung in einem Projekt gut gelöst werden. Auf Stufe 7–9 bedarf es der Entscheidung einer dritten Instanz, etwa wenn es um die Wirksamkeit von AGB geht oder das Eintreiben von Forderungen außergerichtlich nicht gelungen ist. Im Kontext Solo-Selbstständigkeit ist zudem zu prüfen, ob und inwiefern besondere Umstände (z.B. ein Machtungleichgewicht) zu berücksichtigen sind, die ein bestimmtes Verfahren empfehlen.