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Die Sozialversicherung für abhängig Beschäftigte (Stand: 2024) ​

Grundsätzlich ist für die Abwicklung der gesamten Sozialversicherung bei einer abhängigen Beschäftigung der bzw. die Arbeitgeber*in verantwortlich: Es werden die Beiträge berechnet und zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung überwiesen. Die Hälfte dieser Arbeitskosten wird als „Arbeitnehmeranteil“ vom Bruttogehalt der Beschäftigten abgezogen. Die Gesamtsumme geht dann an die Krankenkasse der Versicherten, die wiederum die entsprechenden Anteile für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung weiterleitet. – Die Höhe der Beiträge ist gesetzlich festgelegt, minimale Unterschiede ergeben sich durch die unterschiedlichen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Der Wechsel in eine private Krankenkasse ist für abhängig Beschäftigte nur bei einem überdurchschnittlich hohen Einkommen möglich, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für sie ausgeschlossen. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Sozialversicherungsbeiträge mit der Ergänzung, wie sich Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in üblicherweise die Beiträge aufteilen. (Stand: 2024)

SozialversicherungKranken​versicherungPflege​versicherungRenten​versicherungArbeitslosen​versicherungUnfall​versicherung
Prozentsatz14,6%*
auf Erwerbs​einkommen
3,4%*18,60%2,60%abhängig von Entgelt
und Unfallgefahr
Ergänzungen*+1,7% durchschnittlicher
Zusatzbeitrag
*+0,6% für Kinderlose
-0,25% je 2. bis 5. Kind
unter 25
---
Aufteilung
Arbeitnehmer*in /
Arbeitgeber*in
50% : 50%50% : 50%50% : 50%50% : 50%100% Arbeitgeber*in
gesetzliche Grundlage:
Sozialgesetzbücher (SGB)
SGB VSGB XISGB VISGB IIISGB VII

Die Sozialversicherung für Selbstständige ​

Für Solo-Selbstständige gilt nicht nur in erster Linie, dass sie keinen Arbeitgeberin haben, sodass sie die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100% selbst tragen müssen, es gilt auch nicht in allen Zweigen der Sozialversicherung eine Versicherungspflicht. Den Normalfall in Sachen soziale Sicherung für Selbstständige haben wir in der folgenden Grafik dargestellt:

Das Sozialversicherungssystem für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige (Stand 2024) ​

Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Sozialversicherungsbeiträge für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige:

Sozial​versicherungKranken​versicherungPflege​versicherungRenten​versicherungArbeitslosen​versicherungUnfall​versicherung
Prozentsatz14,6%* **
auf alle Einkommen
mindestens aber 185,00 €
3,4%*
mindestens aber
40,06 €
18,6%91,91 €/Monat (West)
90,09 €/Monat (Ost)
abhängig von Entgelt
und Unfallgefahr
Anteil
Selbstständige
100%
(Pflichtversicherung)
100%
(Pflichtversicherung)
freiwillig 100%
nur für bestimmte
Berufsgruppen
freiwillige Zahlung
für einige
Selbstständige
freiwillig 100%
nur für bestimmte
Berufsgruppen
* Ergänzungen*14% ohne
Krankengeld**
**+1,7% durchschnittlicher
Zusatzbeitrag
*+0,6% für Kinderlose
-0,25% je 2. bis 5.
Kind unter 25
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