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Petitionen ​

Eine Petition stellt eine Beschwerde oder Bitte an eine staatliche Stelle dar. Ziel einer Petition ist, auf ein Problem oder einen Missstand aufmerksam zu machen und eine Änderung zu erwirken. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz verankert.

„„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Ihr könnt eure Petition auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bei den zuständigen Petitionsausschüssen der Parlamente einreichen. Es existiert nicht in jedem Bundesland die Möglichkeit Petitionen auf kommunaler Ebene einzureichen.

Zu unterscheiden sind Petitionen auf einer staatlichen Plattform und Petitionen auf öffentlichen Plattformen.

Bei staatlichen Plattformen folgt die Eingabe einer Petition einem festgelegten Verfahren. Eine Petition auf Bundesebene könnt ihr im Petitionsportal des Bundestages (e-Petitionen) einreichen. Die Petition durchläuft ein Prüfungsverfahren, hat eine Zeichnungsfrist von 6 Wochen und hat ein Quorum von 30.000 Unterschriften. Ist dies erreicht, werdet ihr zu einer öffentlichen Ausschusssitzung geladen. Alle wichtigen Infos zur Einreichung und zum Ablauf findet ihr hier.

Wenn ihr eure Petition auf einer öffentlichen Plattform (z.B. openPetition, WeAct_Campact, Change.org) starten wollt, entscheidet ihr euch zuerst für eine Plattform. Die Veröffentlichung einer Petition auf mehreren Plattformen verringert die Wirksamkeit. Ihr könnt eure Petition sofort starten, da es im Gegensatz zur Petition auf einer staatlichen Plattform kein Prüfungsverfahren existiert. Das Verfahren ist allgemein weniger streng reguliert.

Im Vergleich zur staatlichen Petitionsplattform seid ihr hier nicht an eine sechswöchige Unterzeichnungsfrist gebunden und eure Unterstützer*innen haben mehr Zeit zur Unterzeichnung eurer Petition. Allerdings ist das hierdurch erreichte Quorum nicht rechtlich bindend. Ihr könnt eure Petition zwar an den zuständigen Petitionsausschuss weiterleiten., es existiert aber weder ein Bearbeitungsanspruch noch ein Recht auf Anerkennung der Unterschriften. Die Unterschriften dienen in erster Linie Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit für euer Anliegen zu generieren.