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Schon bevor ein Konflikt entsteht, lässt sich der Umgang mit im Verlauf der Geschäftsbeziehung möglicherweise auftretenden Streitigkeiten klären. Mit einer Klausel im Vertrag wird gemeinsam beschlossen, wie eine Lösung eines Konflikts versucht werden soll, wenn sich beide Parteien (noch) einig sind. Mit dieser Klausel wird lediglich vereinbart, dass eine gütliche Lösungsfindung versucht werden soll, es gibt keine Verpflichtung, sich zu einigen.

In der Informations-Broschüre der IHK Leipzig zu den alternativen Streitbeilegungsverfahren Mediation, Schlichtung und Schiedsgericht findet ihr auf den Seiten 12–23 auch Musterdokumente und mögliche Formulierungen zu Mediations- und Schlichtungsklauseln, -vereinbarungen und -verträgen.