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Wo findet der § 12a TVG hauptsächlich Anwendung? ​

Geschichte des § 12a TVG

1926

Gesetzlich wurden die arbeitnehmerähnlichen Personen das erste Mal 1926 im Arbeitsgesetz aufgegriffen, schreibt Karen Kelat 2017 in einem Fachartikel Die arbeitnehmerähnliche Person – Begriff und rechtliche Stellung im Arbeitsrecht im Rahmen ihres Studiums der Rechtswissenschaften.

1949

1949 gründete sich der Deutsche Journalistenverband (DJV) und 1951 die Fachgruppe Journalisten, die sich ab 1960 Deutsche Journalisten-Union (dju) nennt und stärker gewerkschaftlich orientiert war.

1950

1950 gründete sich die Gruppe Funk in der Gewerkschaft Kunst unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und 1952 die Rundfunkunion als Vertretung der im Rundfunk Beschäftigten. Diese räumte 1960 den freien Mitarbeiter*innen auf ihrem 4. Delegiertentag das Recht auf volle Mitgliedschaft ein. 1968 fusioniert sie mit der Deutschen Union der Filmschaffenden (DUF) zur Rundfunk-Fernseh-Film-Union (RFFU). Damit waren freie Mitarbeitende zum Thema der Gewerkschaften geworden.

1974

Mit der Einführung des § 12a TVG war der Weg frei, für wirtschaftlich abhängige und sozial schutzbedürftige, eben arbeitnehmerähnliche Personen kollektive Vereinbarungen zu treffen. „Die wichtigste Änderung (des Tarifvertragsgesetz) war die Einführung des § 12a im Jahre 1974, durch den Tarifverträge auch auf arbeitnehmerähnliche Personen erstreckt werden konnten, was besonders im Bereich der Medien praktische Bedeutung erlangte“, schreibt Ulrich Zachert 2009 anlässlich 60 Jahre Tarifvertragsgesetz.

Mit anderen Worten: § 12a TVG wurde für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingeführt, so Volker Rieble, Professor für Arbeitsrecht an der Ludwigs-Maximilians-Universität München. Der Gesetzgeber hat damals auf die gewerkschaftlichen Organisationsformen der Journalist*innen, Schriftsteller*innen, Kultur- und Medienschaffenden reagiert.

1974

1974 trat der Verband deutscher Schriftsteller (VS) der damaligen Industriegewerkschaft Druck und Papier (IG Druck und Papier) bei. Somit vertrat die Gewerkschaft nicht mehr nur abhängig Beschäftigte, sondern „alle in den Wirtschaftszweigen Druck und Papier Beschäftigten, hauptberuflich publizistisch Tätige, haupt- oder nebenberuflich tätige Autoren.“

1976

„Ab 1976 werden Tarifverträge in zahlreichen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten durchgesetzt – nicht zuletzt durch den Druck auf die Anstalten durch eine wahre Festanstellungsklagewelle der RFFU“, schreibt Veronika Mirschel in dem Artikel Hybride Erwerbsformen 2018.

1977

1977 heißt es in einem Beitrag zu einem kulturpolitischen Programm der DGB-Gewerkschaften: Nicht angestellte Mitarbeitende „sind in alle Mitbestimmungs- und Mitwirkungsregelungen einzubeziehen. Ihre wirtschaftliche und soziale Sicherung ist durch Tarifverträge zu gewährleisten.“

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und der § 12a TVG ​

Am 9. Juni 1978 tritt der „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im Deutschlandfunk“ in Kraft. Zusätzlich regelt der „Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im Deutschlandfunk“ welche wirtschaftlich abhängigen und sozial schutzbedürftigen Personen beim Deutschlandfunk unter diesen Paragrafen fallen können: Sie müssen 42 Beschäftigungstage in den vorangegangenen sechs Monaten nachweisen. Dann haben sie Anspruch auf 31 Urlaubstage. Doch für manche, gerade Autor*innen, ist das eine kaum zu überwindende Hürde. Gleichzeitig gilt die Regelungen aus dem § 12a TVG: Ein Drittel des Einkommens muss durch Honorare vom Deutschlandfunk (Dlf) erwirtschaftet werden.

Außerdem haben nur diejenigen Anspruch auf Urlaub, die allein beim Dlf als arbeitnehmerähnlich gelten. Tätigkeiten bei anderen ARD-Anstalten zählen hier nicht dazu. Dieser Punkt ist seit Langem strittig zwischen dem Dlf und den Gewerkschaften. Denn im § 12a Abs. 2 TVG heißt es eindeutig: „(2) Mehrere Personen, für die arbeitnehmerähnliche Personen tätig sind, gelten als eine Person, wenn diese mehreren Personen nach der Art eines Konzerns (§ 18 des Aktiengesetzes) zusammengefaßt sind oder zu einer zwischen ihnen bestehenden Organisationsgemeinschaft oder nicht nur vorübergehenden Arbeitsgemeinschaft gehören.“ Nichts anderes heißt aber ARD: Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland.

Wie schwer es ist, arbeitnehmerähnlich zu werden ​

Doch der Dlf ist nicht die einzige öffentlich-rechtliche Anstalt, die es freien Mitarbeitenden schwer macht, unter die Tarifverträge für Arbeitnehmerähnliche zu fallen. Die meisten Anstalten kennen eine Prognoseregelung. Diese legt fest, dass Mitarbeitende über eine bestimmte Tagesgrenze im Monat oder im Jahr hinaus nicht arbeiten dürfen. So wollen sich die Anstalten davor schützen, dass sich freie Mitarbeitende auf Festanstellung einklagen könnten und begründen das mit dem Abwechslungsbedürfnis im Rundfunk – auch Rundfunkfreiheit genannt.

So gibt es beispielsweise beim Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) eine 5-Tage-Prognose pro Monat. Auch beim rbb gilt für den Urlaubsanspruch und damit die Arbeitnehmerähnlichkeit: 42 Beschäftigungstage in den letzten sechs Monaten. Wer auf Grundlage einer 5-Tage-Prognose arbeitet, schafft es überhaupt nicht, unter den Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen zu fallen, sagt Christoph Reinhard von der Freienvertretung des rbb.

Diese Prognose gilt für nichtprogrammgestaltende Mitarbeitende, also all diejenigen, die im technischen Bereich oder in der Produktion tätig sind wie Cutter, Sprecher*innen oder Tontechniker*innen. Wer in den Redaktionen für Inhalte zuständig ist oder als Moderator*in arbeitet, gehört zur Gruppe der programmgestaltenden Mitarbeitenden und hat beim rbb eine 120-Tage-Prognose im Jahr. Ihnen gelingt es relativ leicht, unter den Tarifvertrag zu fallen.

Ähnlich ist das auch beim Mitteldeutschen Rundfunk (mdr), hier beträgt die Grenze zur Arbeitnehmerähnlichkeit 72 Tage im Jahr und ist für progammgestaltende Mitarbeitende relativ leicht zu überschreiten. „Nicht programmgestaltende Freie hingegen werden nur (noch) in Ausnahmen in die Arbeitnehmerähnlichkeit aufgenommen“, sagt Rüdiger Tjorok, Freienvertreter beim mdr.

Beim Bayerischen Rundfunk (BR) „ist die Schwelle am niedrigsten in der ARD. Jedenfalls liegt sie bei knapp 5000 Euro fürs halbe Jahr. Sobald man mehr verdient, ist man anspruchsberechtigt auf 12a-Tarifleistungen“, sagt Katharina Wesely, Freienvertreterin beim BR.

Beim Südwestrundfunk (SWR) wird die Zahl der Arbeitnehmerähnlichen streng kontrolliert. Ein internes Monitoring-System achtet beim SWR darauf, dass Freie eine bestimmte Verdienst- und Tagesgrenze nicht überschreiten, um nicht in den Genuss der Tarifverträge für Arbeitnehmerähnliche zu kommen, erklärt Stefan Tiyavorabun, ver.di-Vertrauensperson im SWR und zugleich Personalrat im SWR. Auch beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) gibt es so eine Haltelinie. Gerade im Bereich der Produktion oder Randbereiche der Redaktion gbt es freie Mitarbeitende, die keinen Rahmenvertrag bekommen, sagt Björn Siebke, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Hamburg und selbst freier Mitarbeiter beim NDR. Diese Rahmenverträge regeln den Umfang der Beschäftigung und werden meist für redaktionelle Mitarbeitende abgeschlossen. „Da ist im Prinzip schon von vornherein in vielen Fällen eine Form der Arbeitnehmerähnlichkeit mit verbunden“, erklärt Björn Siebke.

Tarifliche Leistungen für Arbeitnehmerähnliche ​

An den Status der Arbeitnehmerähnlichkeit beim Dlf – auch bei den anderen Öffentlich-Rechtlichen – knüpfen verschiedene tarifliche Vereinbarungen und Leistungen an, die die Gewerkschaften in den vergangenen Jahren verhandeln konnten wie Zuschuss zum Kranken- und Mutterschaftsgeld oder Schutzrechte bei Beendigung oder Einschränkung – der sogenannte Bestandsschutz.

Das ist insofern wichtig, da für arbeitnehmerähnliche Personen kein Kündigungsschutz gilt. So ist im Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen beim Dlf geregelt, dass nach zwei Beschäftigungsjahren eine Mitteilungsfrist von zwei Monaten eingehalten werden muss, wenn die Beschäftigung beendet werden soll. Je länger die Beschäftigungszeit, desto länger auch die Mitteilungsfrist. Außerdem soll die betroffene Person angehört und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft werden.

Eine wichtige Regelung des Bestandsschutzes beim Dlf ist: Nach 15 Jahren durchgehender Beschäftigung als Arbeitnehmerähnliche kann die Beschäftigung nur aus wichtigem Grund beendet werden. Wer die 50 überschritten hat, erreicht diesen Bestandsschutz bereits mit einer Beschäftigungsdauer von zehn Jahren.

Nach jahrelangen Tarifverhandlungen konnten die Gewerkschaften 2019 für die arbeitnehmerähnlichen Personen beim SWR eine umfangreiche Absicherung erringen, so Stefan Tiyavorabun. Nichtprogrammgestaltende Mitarbeitende sind nach zwei und programmgestaltende nach sechs Jahren vor einer Beendigung geschützt, verbunden mit einer vollständigen Absicherung ihrer Honorareinkommen. Plus der anderen sozialen Leistungen wie Urlaub, Krankheit oder Rente sind sie weitgehend mit Angestellten gleichgestellt.

Diesen Bestandsschutz gibt es beim rbb zum Beispiel nur für nichtprogrammgestaltende Mitarbeitende, sagt Christoph Reinhard. Den hat die Gewerkschaft 2017 erkämpft. Für rund 500 Arbeitnehmerähnliche gibt es eine Art Beschäftigungsgarantie und einen Beendigungsschutz. „Wir haben jetzt einen gewissen Verhandlungsstand beim Bestandsschutz für alle. Das ist ein umstrittener Punkt. Die Festen haben nach 15 Jahren, wenn sie unter den Manteltarifvertrag fallen, auch diese Klausel drin, dass sie nur aus wichtigem Grund gekündigt werden können. Das wollen wir auch für Freie gerne haben.“

Beim BR hingegen sind Arbeitnehmerähnliche nach 20 Jahren durchgehender Beschäftigung nur noch aus wichtigem Grund kündbar oder man hat die 55 überschritten, dann darf der BR auch nur aus wichtigem Grund beenden. Anders gesagt: Berufseinsteiger*innen müssen richtig lange ackern, um in diesen Bestandsschutz zu kommen. Und dürfen zwischendrin auch nicht aus der Arbeitnehmerähnlichkeit herausfallen.

Das kann aber leicht passieren, wenn die Redaktionen vielleicht nicht mehr so viel beauftragen oder Dienste wegfallen, weil Sendungen gestrichen werden. In solchen Fällen gibt es zum Beispiel beim Deutschlandfunk den Anspruch auf Ausgleichszahlung. Wer aber aufgrund familiärer Umstände oder mehr Sorgearbeit weniger arbeitet, könnte aus den tariflichen Schutzleistungen herausfallen. Und tatsächlich müssen meist Frauen, nachdem sie in Elternzeit waren, ihren Status als Arbeitnehmerähnliche neu aufbauen. „Beim Thema Schwangerschaft und Elternschaft müssten dringend noch Dinge geändert werden. Da bekomme ich auch von Mitgliedern Hinweise, dass gerade Beschäftigte, die aus der Elternzeit zum NDR zurückkommen, dann bei bestimmten Punkten bei null anfangen müssen. Das darf natürlich nicht sein. Es gab noch gar keine Elternzeit, als dieser Tarifvertrag geschlossen wurde, und das müsste dringend angepasst werden“, sagt, Björn Siebke.

Bei jeder ARD-Anstalt gibt es unterschiedliche Sondertarifverträge für Arbeitnehmerähnliche, die sich teilweise stark unterscheiden oder nur für eine Anstalt gelten wie drei tarifliche Zulagen im Jahr beim BR im Sinne von Urlaubsgeld, während es beim Radio Bremen eine Abfindung bei Beendigung gibt oder eine Familiensonderzahlung beim rbb, die es in den anderen Anstalten nicht gibt. Nicht nachvollziehbar ist die unterschiedliche Regelung beim Krankengeldzuschlag, den es beim Dlf beispielsweise ab dem ersten Krankheitstag gibt, bei manchen, wie beim NDR, erst ab dem vierten: „Bisher ist es so, dass Arbeitnehmerähnliche im NDR drei Tage quasi auf eigene Rechnung krank sind und erst ab dem vierten Tag Geld bekommen vom NDR. Das halte ich vor dem Hintergrund von Corona mindestens für skandalös, weil hier ja nun ganz klarer Anreiz besteht, krank zur Arbeit zu kommen. Das ist vollkommen aus der Zeit gefallen,“ sagt Björn Siebke.

Das macht deutlich, wie wichtig hier die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen ist, um Verbesserungen für die Arbeitnehmerähnlichen zu erreichen.