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Was ist Solo-Selbstständigkeit? ​

Zunächst einmal ist die Solo-Selbstständigkeit eine typische Erwerbsform in Deutschland und viel mehr noch weltweit. Im Unterschied zu abhängig Beschäftigten arbeiten Solo-Selbstständige nicht auf Basis eines Arbeitsvertrages mit einem/einer Arbeitgeber*in, sondern auf eigene Rechnung und mit mehreren Auftraggeber*innen oder Kund*innen zusammen. Die Solo-Selbstständigkeit gilt als eine spezielle Form der Selbstständigkeit, zu ihr zählen diejenigen Selbstständigen, die ohne Angestellte arbeiten. Dies bedeutet aber nicht, dass Solo-Selbstständige primär zurückgezogen für sich arbeiten – im Gegenteil: die Einbindung in berufliche Netzwerke, Kooperationen mit Kolleg*innen ist häufig besonders wichtig. Auch wenn der Begriff Solo-Selbstständigkeit bekannt ist, bezeichnen viele sich selbst nicht so. Zum einen gibt es weitere gängige Begriffe, wie Freie, Freiberufler*innen, Honorarkräfte, Freelancer, Alleinunternehmer*innen oder typisch für Österreich, Ein-Personen-Unternehmer*innen. Zum anderen definieren die meisten sich bzw. ihre Arbeit nicht in erster Linie über ihren Erwerbsstatus, sondern über den Beruf, den sie ausüben (wie Arbeitnehmer*innen ja in aller Regel auch) – sie sehen sich also als Coach, Sicherheitskraft, Designerin, als Therapeut, als Handwerkerin oder als Künstlerin.

Auf eigene Rechnung zu arbeiten bedeutet ein höheres Maß an Autonomie und Flexibilität. Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und flexible Arbeitszeiten sind für viele Solo-Selbstständige die positiven Aspekte dieser Arbeitsform. Selbstständig zu sein, bedeutet dabei auch die unternehmerischen Risiken der Arbeit selbst zu tragen. Konkret heißt das, dass Selbstständige und Solo-Selbstständige stets selbst dafür sorgen müssen ausreichend Aufträge zu erhalten, um ihr Auskommen zu erwirtschaften. Das erfordert häufig eine langfristige Planungsperspektive und gleichzeitig Flexibilität und Anpassungsbereitschaft. Dabei kennen die meisten Solo-Selbstständigen Phasen der Auftragslosigkeit, für die idealerweise in ‚besseren‘ Monaten Rücklagen gebildet werden. Das Risiko des Erwerbs selbst zu tragen, bedeutet für die allermeisten auch selbstständig für die soziale Absicherung zu sorgen, sich also um die Kranken- und Pflegeversicherung, die Altersvorsorge selbst zu kümmern und die Anteile selbst zu zahlen. Die Entlohnung für selbstständige Arbeit sollte also die Kosten für die soziale Absicherung und die Möglichkeit für Rücklagen beinhalten – was häufig nicht der Fall ist.

Anders als vielleicht auf den ersten Blick ersichtlich, macht einen erheblichen Teil des Arbeitsalltags Solo-Selbstständiger nicht unbedingt die Kerntätigkeit aus – also z.B. eine Webseite zu designen. Hinzu kommen eine Vielfalt an weiteren Aufgaben, die diese Kerntätigkeit überhaupt erst ermöglichen – je nach Beruf sind das etwa Auftragsakquise, Buchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit, Weiterbildung uvm. Mit der Freiheit, die diese Erwerbsform ermöglicht, geht also die Anforderung einher stets für ausreichend Einkünfte zu sorgen, häufig gepaart mit Zukunftsunsicherheit, was als belastend wahrgenommen wird.

Der besondere Druck für Solo-Selbstständige rührt unter anderem daher, dass sie in hohem Maße auf sich selbst und ihre eigene Arbeitskraft angewiesen sind. Sind sie krank oder haben sie in einem Monat zu viele Anfragen, haben sie Urlaub oder ist das Kind krank, können sie oder der Auftraggeber die Aufgaben zwar oft auch an eine*n Kolleg*in delegieren. Die Konsequenz sind jedoch Einkommensausfälle. Die eigene Arbeitskraft ermöglicht also einerseits das Angebot, gleichzeitig ist es durch die Grenzen derselben limitiert. Diese Abhängigkeit von der eigenen Leistungsfähigkeit unterscheidet Solo-Selbstständige wesentlich von Unternehmer*innen, zu denen sie häufig gezählt werden. Während klassische Unternehmer*innen über Kapital verfügen, Aufgaben an Mitarbeiter*innen delegieren können und weniger existenziell auf die eigene Arbeitskraft angewiesen sind, trifft das auf Solo-Selbstständige nicht zu. In der Wissenschaft wird der Status der Solo-Selbstständigkeit daher als einer zwischen Arbeitnehmertum und Unternehmertum beschrieben: Die Ähnlichkeit zu Arbeiternehmer*innen ergibt sich durch die Abhängigkeit von der eigenen Arbeitskraft. Die Ähnlichkeit zum Unternehmertum wiederum besteht darin, dass das Risiko hierfür selbst getragen wird (Pongratz/Abbenhardt 2015).

Allein mit der Bezeichnung Solo-Selbstständigkeit ist noch nicht beschrieben, was das Arbeitsleben dieser Gruppe Selbstständiger auszeichnet. Die meisten Solo-Selbstständigen sind dies nicht ihr ganzes Berufsleben lang oder sind nicht ausschließlich selbstständig. In Biographien kann die Erwerbsform daher ganz unterschiedliche Bedeutung einnehmen. Etwa ist sie für einige eine Übergangsposition, beispielsweise im Aufbau eines Unternehmens mit Beschäftigten oder nach Phasen der Erwerbslosigkeit, der Elternzeit, der beruflichen Neuorientierung kann eine Solo-Selbstständigkeit eine Möglichkeit sein Anschluss an den Arbeitsmarkt zu finden. Nicht unbedeutend ist die Anzahl derjenigen, die zum Ende des Berufslebens solo-selbstständig werden oder im Ruhestand selbstständig weiterarbeiten. Wechselnde Phasen der abhängigen Beschäftigung, zum Teil der Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit im Berufsleben sind nicht untypisch. Die Standbein-Spielbein-Strategie (Manske 2015), also eine parallel zur Selbstständigkeit ausgeführte Festanstellung, ist eine Möglichkeit selbstständig zu bleiben und Einkommenssicherheit über eine Anstellung zu generieren. Unter dem Begriff der Erwerbshybridisierung werden diese Formen der Gleichzeitigkeit unterschiedlicher bzw. wechselnder Erwerbsstatus zusammengefasst und diskutiert (siehe hierzu Bögenhold/Fachinger 2012; Bührmann et al. 2018).